Rechtsformen für Startups: Eine Übersicht

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Rechtsformen für Startups: Eine Übersicht

Du möchtest endlich durchstarten? Das Produkt ist entwickelt und gemeinsam mit Usern validiert, jetzt soll es ans Geld verdienen gehen. Da stellen sich unweigerlich einige Fragen: Welche Rechtsformen für Startups gibt es eigentlich? Wie unterscheiden sie sich? Und welche Rechtsform ist letztendlich die richtige für Dein Startup?

 

Wichtige Fragen, denn hier werden schon die Weichen gestellt wie und nach welchem Verfahren Dein Startup bewertet werden kann.

 

Der Ausdruck „Rechtsform“ bezeichnet dabei den rechtlichen Rahmen von Gesellschaften. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterliegen einem Rechtsformzwang. Um am geschäftlichen Leben teilnehmen zu können, musst Du dich also für eine der gesetzlich möglichen Rechtsformen entscheiden.

 

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst unter anderem das Auftreten, die Haftung und die Verpflichtung für Stammkapital. Wir stellen Dir die wichtigsten Rechtsformen vor und gehen abschließend auf den Unterschied der Rechtsformen ein. Auf geht´s!

 

 

 

Rechtsformen für Startups in der Übersicht:

 

 

Das Einzelunternehmen

 

Selbstständig tätige, natürliche Personen werden als Einzelunternehmen geführt, sofern sie keine andere Rechtsform wählen. Einzelunternehmen können Arbeitnehmer beschäftigen, müssen aber nicht. Eine weitere Definition des Einzelunternehmens betrifft Kaufleute.

 

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) eingetragene Kaufleute werden als Einzelunternehmen bezeichnet. Der Betreiber des Einzelunternehmens wird als Inhaber bezeichnet. Eine Verpflichtung zum Ansparen von Stammkapital besteht für diese Art der Rechtsformen nicht.

 

Kaufleute sind verpflichtet, nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung Buch zu führen. Am Ende des Geschäftsjahres müssen Kaufleute eine Bilanz erstellen. Der Inhaber des Einzelunternehmens haftet mit seinem geschäftlichen und privaten Vermögen.

 

Sie oder er trifft alle Entscheidungen, erhält den Gewinn und muss die Verantwortung für die Tätigkeiten übernehmen. Das Führen des Einzelunternehmens erfolgt auf eigene Rechnung und eigenen Namen. Ob die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich ist, hängt von der genauen Tätigkeit des Einzelunternehmens ab.

 

Der Verkauf von Waren führt zur Verpflichtung der Gewerbeanmeldung. Freiberufler (z. B. Arzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.) müssen hingegen kein Gewerbe anmelden.

 

 

Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft aus mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen. Grundlage ist die Tätigkeit im Handelsgewerbe. Ein bestimmtes Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

 

Im Gesellschaftsvertrag erfolgt optional die Festlegung einer Einlage, die Form von Sacheinlagen, Rechten oder Geldeinzahlungen. Die Gesellschafter sind Vollhafter, sie haften mit ihrem gesamtem Vermögen. Der Gesellschaftsvertrag definiert die quotenmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der OHG. Erfolgt keine entsprechende Definition, dann sind die Gesellschafter zu gleichen Anteilen an der Gesellschaft beteiligt.

 

Die Gründung sowie wichtige Veränderungen werden im Handelsregister eingetragen. Die Geschäftsführung obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern. Sie können gewöhnliche Geschäfte für die OHG unabhängig voneinander tätigen, wobei den anderen Gesellschaftern ein Veto-Recht zusteht.

 

In der Regel wird im Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung auf eine oder mehrere Personen übertragen, um den reibungslosen Ablauf der täglichen Geschäfte zu gewährleisten.

Die UG: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

 

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Abwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wird als UG (haftungsbeschränkt) bezeichnet. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ ist bei allen wichtigen geschäftlichen Tätigkeiten in der dargestellten Form im Namen zu führen.

 

Im Gesellschaftsvertrag erfolgt die Festlegung eines oder mehrerer Geschäftsführer. Die UG wird von mindestens einer Person gegründet, wobei der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt wird. Die UG haftet bis zur Höhe ihrer Stammeinlage. Beim UG gründen muss die Stammeinlage mindesten 1 Euro betragen.

 

Pro Jahr muss die UG mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage einstellen und das Stammkapital erhöhen. Sind 25.000 Euro angespart, dann darf eine Umfirmierung in die Rechtsform der GmbH erfolgen.

 

Die UG gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Startups, da die Anforderungen an die Höhe des Stammkapitals niedrig sind und keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Berücksichtige jedoch, dass Du als Geschäftsführer der UG für gewisse Handlungen haftest: Versäumst Du beispielsweise das Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen, dann können Zwangsmaßnahmen angedroht werden.

 

 

Die GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt: GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts. In Deutschland ist diese Gesellschaftsform die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Im Gesellschaftervertrag erfolgt die Festlegung über die Anteile der Beteiligung der Gesellschafter und die Bestellung eines Geschäftsführers.

 

Die Gesellschafter haften wie bei vielen Rechtsformen nicht mit ihrem privaten Vermögen, jedoch mit den getätigten Einlagen. Bei der Gründung nusst Du beachten, dass Du als Gesellschafter für Geschäfte haftest, die vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgt sind.

 

Es ist daher anzuraten, die geschäftliche Tätigkeit erst nach erfolgter Eintragung im Handelsregister zu starten. In Bezug auf die Buchführung sind die Regelungen des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Die Gesellschaft ist zur Zahlung der Kapitalertragssteuer, der Gewerbesteuer und meistens auch der Umsatzsteuer verpflichtet.

 

Entsprechende Steuererklärungen müssen eingereicht werden. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Gründer und Startups entscheiden sich oftmals für die UG als Alternative, um auch bei geringeren finanziellen Mitteln eine Art „Light“ GmbH gründen zu können. Im Erfolgsfalle ist aber die Umwandlung in eine GmbH ratsam.

 

 

Die GmbH & Co. KG

 

Die GmbH & Co. KG, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (*was für ein Name vong Komplexität her*), stellt unter den Rechtsformen eine Sonderform der KG dar. Es handelt sich um eine Personengesellschaft.

 

Der persönlich und unbegrenzt haftende Komplementär (Gesellschafter) ist eine GmbH und keine natürliche Person. Durch diese Rechtsformen reduzieren sich die Haftungsrisiken für die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen. Die GmbH übernimmt die Geschäftsführung. Die Komplementär-GmbH beteiligt sich je nach Vereinbarung mit einem Teil ihres Vermögens oder mit dem gesamtem Vermögen an der KG.

 

Es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung der GmbH zur Stellung einer Einlage, sie kann sich auch ausschließlich in Form der Haftungsübernahme und der Geschäftsführung beteiligen. Für den Kommanditisten erfolgt im Handelsregister die Eintragung einer Haftsumme. Die Höhe bezeichnet den Betrag, mit welchem der Kommanditist persönlich haftet.

 

 

Die KG: Kommanditgesellschaft

 

Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter und mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt.

 

Der Komplementär ist der Vollhafter. Der Kommanditist ist ein Teilhafter. Er beteiligt sich finanziell, ist jedoch nicht zur Mitarbeit verpflichtet. Die Haftung ist beschränkt und bezieht sich auf die Kommanditeinlage. Eine Kontrollmöglichkeit besteht für den Kommanditisten nicht. Somit haften nur die Komplementäre der KG unbeschränkt und persönlich. Sie sind zur Geschäftsführung berechtigt, die Kommanditisten übernehmen die Geschäftsführung nicht.

 

Die Eintragung im Handelsregister ist für Unternehmen dieser Rechtsform verpflichtend. Die Eintragung der Kommanditgesellschaft (KG) enthält unter anderem die Namen der Gesellschafter, den Betriebszweck und Angaben zum Firmensitz.

 

Die KG gilt als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wodurch sich die Verpflichtung zum Führen von Büchern ergibt. Die Buchführung erfolgt nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt das Aufstellen einer Bilanz.

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Rechtsformen für Startups im Vergleich (Quelle: Für-Gründer.de | http://ow.ly/81XX30gsEHZ)

Die AG: Aktiengesellschaft

 

Bei der Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um eine nach dem Aktienrecht geregelten, privatrechtlichen Vereinigung. Das Grundkapital der Kapitalgesellschaft wird in Aktien aufgeteilt. AGs können – müssen jedoch nicht – börsennotiert sein.

 

Die AG gehört allerdings nicht zu den typischen Rechtsformen für Startups, die am Anfang ihrer Reise stehen. Sie wird vor allem von Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf gewählt, was bei Startups oder Grown-Ups in der Wachstumsphase oftmals der Fall ist.

 

Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, die über Rechte und Pflichten verfügt. Die Mitglieder der Aktiengesellschaft (AG) werden als Aktionäre bezeichnet. Sie haften mit dem durch den Kauf der Aktien eingebrachten Kapital. Der Aktienwert entsteht zunächst einmal durch die Aufteilung des Grundkapitals.

 

Aktien sind im Allgemeinen übertragbar. Werden sie an der Börse gehandelt, dann findet meistens eine starke Zersplitterung der Aktien statt. Die meisten Aktionäre möchten sich nicht an den Geschäften der AG beteiligen, sondern hoffen auf Dividendenauszahlungen und den Wertbehalt beziehungsweise die Steigung des Aktienwertes.

 

Auf Aktionärsversammlungen besitzen die Aktionäre ein Stimmrecht. Die Kapitalbeschaffung ist der entscheidende Grund für die Wahl dieser Rechtsform. Soll neues Kapital beschafft werden, dann können neue Aktien ausgegeben werden.

 

 

 

Wie unterscheiden sich die Rechtsformen für Startups?

 

Die Rechtsformen unterscheiden sich vor allem in folgenden Punkten:

  • Haftung
  • Gewinnbeteiligung
  • Einlagen (der Gesellschafter/Aktionäre)
  • Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft
  • Verpflichtung zur Buchführung
  • Wirkung nach außen

 

Welche Rechtsformen für Startups besonders gut geeignet sind, hängt von den finanziellen Möglichkeiten und den Zielsetzungen ab. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann ohne wesentliche Einlagen gegründet werden. Die OHG und die KG hingegen sind bevorzugte Rechtsformen für Startups, die im Handel tätig sind.

 

 

 

Welche Rechtsformen sind für mein Unternehmen geeignet?

 

Gründer stehen vor der Frage: „Welche Rechtsformen sind für mein/unser Unternehmen geeignet?“. Die Rechtsformen unterscheiden sich vor allem im Kapitalbedarf, in den Befugnissen der Gesellschafter und in der Haftung. Die Entscheidung beeinflusst das Auftreten der Gesellschaft und die Risiken für die Beteiligten. Um die perfekte Rechtsform auszuwählen, solltest Du Dir folgende Fragen stellen:

  • Welche Rechtsform entspricht meinen Vorstellungen in Bezug auf die Haftung?
  • Welche Rechtsform kommt unter Berücksichtigung des vorhandenen Kapitals in Frage?
  • Welcher Unterschied besteht in Bezug auf die Rolle des Geschäftsführers und der Gesellschafter?

 

 

Fazit: klein beginnen und stetig wachsen

 

Als Gründer solltest Du Dich ausführlich über die Eignung der Rechtsformen für Dein Startup informieren. Zusätzlich zu den dargestellten Informationen muss ein individueller Abgleich mit Deinen Zielsetzungen und Möglichkeiten erfolgen.

 

Einstein1 bietet Dir als Digitales Gründerzetrum natürlich kostenlose Gründungsberatung an, u. a. Unterstützung und Beratung bei allen gründungsrelevanten Fragen. Alternativ kannst Du Dich auch bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar erkundigen, wobei dies Kosten verursacht.

 

Die Entscheidung für die richtige Rechtsform muss mit Bedacht erfolgen, da sie über den geschäftlichen Erfolg entscheiden kann.

 

Womit man aber in den meisten Fällen sicher nicht falsch liegt: Mit einem Einzelunternehmen oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) starten und bei Wachstum in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfirmieren. Klingt nach einem Plan, oder?

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Niko Emran

Hi, ich bin Niko. Als Netzwerkmanager im Einstein1 bin ich für das Online Marketing und die Beratung und Betreuung von Gründern und Startups zuständig.

1Kommentar
  • Avatar for Niko Emran
    Verfasst um 16:22, 21. November 2017

    Sehr interessanter Überblick. Werde ich mir auf jeden Fall öfter ansehen…

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