Mit der Hochschule Hof und Einstein1 zum erfolgreichen EXIST-Gründerstipendium
Wir begleiten euch auf eurem Weg!
MEHR ERFAHRENPLANUNG UND BETREUUNG
Wir planen gemeinsam mit euch die EXIST-Bewerbung von A – Z und begleiten euch durch den gesamten Prozess.
HILFE BEIM IDEENPAPIER
Wir beraten euch durchgehend und helfen intensiv bei der Erstellung des Ideenpapiers.
ANTRAGSTELLUNG UND ERGEBNIS
Die Hochschule Hof leitet den fertigen Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiter.
Das EXIST-Gründerstipendium im Detail
Du und dein Team, ihr habt eine Geschäftsidee und möchtet endlich etwas Eigenes starten? Aber eine kleine Finanzspritze für den Lebensunterhalt wäre schon nicht schlecht, während ihr an eurer Idee arbeitet? Hier kommt das EXIST-Gründerstipendium ins Spiel: Es ist eine großartige Möglichkeit, seine Idee zu entwickeln, auf Herz und Nieren zu prüfen und sein Startup endlich auf die Straße zu bringen.
? Wer wird bei EXIST gefördert?
Gefördert werden folgende Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedingungen/Konditionen:
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen. Wichtig ist hier, dass die Förderung bis max. fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden möglich ist.
- Studierende. Doch Vorsicht! Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte deines Studiums bereits absolviert haben.
- Gründerteams bis max. drei Personen. Auch hier gilt es, “Sonderregelungen” zu beachten. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Das bedeutet, dass man möglichst einen Co-Founder mit Berufs- oder Branchenerfahrung mit an Bord haben sollte. Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden.
Was wird bei EXIST gefördert?
Dieser Punkt ist schnell erklärt. Das BMWi stuft folgende Gründungsvorhaben und Geschäftsmodelle als förderfähig ein:
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Klingt erst einmal nicht allzu wild. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail. Technologieorientierte Vorhaben sollten selbstredend sein. Ein EXIST-Gründerstipendium für die nächste Imbissbude wird es also leider nicht geben.
Punkt 2 ist da schon interessanter, denn: wissensbasierte Dienstleistungen müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen! Das bedeutet, dass dein Geschäftsmodell bereits (in welcher Form auch immer) wissenschaftlich von euch beleuchtet wurde. Hier bieten sich Forschungsarbeiten, Tests o. ä. an. Diese können/sollten zusammen mit einer Hochschule bzw. Forschungsenrichtung durchgeführt werden.
Wer ist im Projektablauf bei EXIST beteiligt?
Generell gibt es beim EXIST-Gründerstipendium zwei Partner, die gemeinsam auf die Reise gehen: die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung und die Gründer. Jeder der eben genannten hat Rechte und Pflichten, die er im Rahmen des Stipendiums erfüllen muss.
Die Gründer
-
Erhalten Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
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Verpflichtend: Besuch eines eintägigen Seminars zum Thema “Gründerpersönlichkeit”.
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Nach 5 Monaten: Erste Ergebnisse eines Businessplans präsentieren.
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Nach 10 Monaten: Fertiger Businessplan fällig.
-
Verpflichtet, Steuern und Sozialversicherung eigenverantwortlich abzuführen (geht vom Förderbetrag ab).
Die Hochschule
-
Muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein.
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Stellt dem Gründer-Team einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung.
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Erlaubt dem Team, die vorhandene Infrastruktur (z. B. Drucker, Maschinen etc.) kostenfrei zu nutzen.
-
Verwaltet die Fördermittel.
Ihr habt Interesse an einem EXIST-Gründerstipendium?
Dann wollen wir euch unbedingt kennenlernen! Schreibt uns eine Nachricht oder ruft uns an. Wir freuen uns!
LET’S TALKWie wird beim EXIST-Gürnderstipendium gefördert?
Hat man sein Team und eine Einrichtung gefunden, geht es ans Eingemachte. Als Gründer reicht ihr zunächst eure Geschäftsidee in Form eines Ideenpapiers bei der Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. Gründernetzwerk, das euch betreut, ein.
Dabei kann euch jede Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung betreuen, natürlich auch die Hochschule Hof in Verbindung mit dem Digitalen Gründerzentrum. Hier findet ihr alle weiteren EXIST-Gründungsnetzwerke.
Daraufhin solltet ihr einen Mentor (z.B. Diplom-Betreuer, Doktorvater) aus der Hochschule benennen. Euer zuständiges Gründernetzwerk vermittelt euch dann einen Coach.
Als nächstes folgt ein Beratungsgespräch. Die Hochschule leitet den Antrag im Anschluss an den Projektträger Jülich PTJ weiter. Die Mittel werden schlussendlich direkt an die Hochschule ausgezahlt.
Mit wie viel Förderung kann man rechnen?
Wie hoch die Förderung ist, die ihr erhaltet, hängt dabei maßgeblich davon ab, in welcher “Lebenslage” ihr euch derzeit befindet.
Lebensunterhalt (max. 1 Jahr)
- Promovierte Gründer/innen 3.000 €/Monat
- Absolventen 2.500 €/Monat
- Technische Mitarbeiter 2.000 €/Monat
- Studierende 1.000 €/Monat
* Kinderzuschlag: 150 €/Monat pro Kind
Zusätzliche Mittel
Sachausgaben (Material, Lizenzen, Reisen)
bis 30.000 €
für Teams (10.000 € für Einzelgründer)
Coaching-Budget
5.000 €
Die drei Bigpoints:
Team, Markt und Innovation
Ganz wichtig: Bei der Vergabe des Stipendiums spielen drei Dinge eine entscheidende Rolle: Das Team, der Markt und die Innovation.
Das Team
Interdisziplinäre Teams haben einen größeren „Radarschirm“. Ideal: Ingenieur/Programmierer + Wirtschaftswissenschaftler + UX-Experte.
Der Markt
Top-down (Marktvolumen) oder Bottom-up (Open-Innovation). Wichtig: Qualifizierte LOIs (Letter of Intents) von Testkunden!
Schließlich kommt es noch entscheidend auf den Innovationsgehalt an. Der Fördermittelgeber sieht es gerne, wenn die Idee eine Forschungshistorie aus der Hochschule heraus vorweisen kann. Diese Idee muss dann im Vergleich zum bisherigen Stand der Technik neu sein und Verwertungspotenzial haben (USP).
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