Die Hochschule Hof und das Digitale Gründerzentrum Einstein1 unterstützen euch bei eurem Vorhaben!
Du und dein Team, ihr habt eine Geschäftsidee und möchtet endlich etwas Eigenes starten? Aber eine kleine Finanzspritze für den persönlichen Lebensunterhalt wäre schon nicht schlecht, während ihr an eurer Idee arbeitet? Hier kommt das EXIST-Gründerstipendium ins Spiel: Es ist eine großartige Möglichkeit, seine Idee zu entwickeln, auf Herz und Nieren zu prüfen und sein Startup endlich auf die Straße zu bringen.
Das Gründungsnetzwerk der Hochschule Hof und das Digitale Gründerzentrum Einstein1 haben schon einige EXIST-Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht. Und das bieten wir euch:
Wissenschaftler und Spezialisten stehen euch zur Seite
Gefördert werden folgende Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedingungen/Konditionen:
Dieser Punkt ist schnell erklärt. Das BMWi stuft folgende Gründungsvorhaben und Geschäftsmodelle als förderfähig ein:
Klingt erst einmal nicht allzu wild. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail. Technologieorientierte Vorhaben sollten selbstredend sein. Ein EXIST-Gründerstipendium für die nächste Imbissbude wird es also leider nicht geben.
Punkt 2 ist da schon interessanter, denn: wissensbasierte Dienstleistungen müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen! Das bedeutet, dass dein Geschäftsmodell bereits (in welcher Form auch immer) wissenschaftlich von euch beleuchtet wurde.
Hier bieten sich Forschungsarbeiten, Tests o. ä. an. Diese können/sollten zusammen mit einer Hochschule bzw. Forschungsenrichtung durchgeführt werden. Apropos Hochschule…
Dann wollen wir euch unbedingt kennenlernen! Schreibt uns eine Nachricht oder ruft uns an. Wir freuen uns!
Generell gibt es beim EXIST-Gründerstipendium zwei Partner, die gemeinsam auf die Reise gehen:
Jeder der eben genannten hat Rechte und Pflichten, die er im Rahmen des Stipendiums erfüllen muss.
Die Gründer erhalten Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks. Verpflichtend ist aber für das Team der Besuch eines eintägigen Seminars zum Thema “Gründerpersönlichkeit”.
Nach fünf Monaten ist jedes Team verpflichtet, erste Ergebnisse eines Businessplans zu präsentieren. Was dort genau gefordert ist, findest du hier zum Download. Nach zehn Monaten ist dann ein fertiger Businessplan fällig.
Jeder Gründer ist zudem verpflichtet, Steuern und Sozialversicherung eigenverantwortlich abzuführen. Und ja: dies geht leider von euren jeweiligen Förderbeträgen ab und muss unter “Sonstige Einnahmen” versteuert werden.
Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein und stellt dem Gründer-Team einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung.
Es erlaubt dem Team, die vorhandene Infrastruktur (z. B. Drucker, Maschinen etc.) kostenfrei zu nutzen und verwaltet die Fördermittel.
Hat man sein Team und eine Einrichtung gefunden, geht es ans Eingemachte. Als Gründer reicht ihr zunächst eure Geschäftsidee in Form eines Ideenpapiers bei der Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. Gründernetzwerk, das euch betreut, ein.
Dabei kann euch jede Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung betreuen, natürlich auch die Hochschule Hof in Verbindung mit dem Digitalen Gründerzentrum. Hier findet ihr alle weiteren EXIST-Gründungsnetzwerke, die euch betreuen könnten.
Daraufhin solltet ihr einen Mentor (z.B. Diplom-Betreuer, Doktorvater) aus der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung benennen, der die Betreuung der Gründungsvorbereitung übernimmt.
Euer zuständiges Gründernetzwerk vermittelt euch dann einen Coach, der euch bei den Gründungsvorbereitungen und der Businessplan-Erstellung begleitet.
Als nächstes folgt ein Beratungsgespräch durch die Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung. Dieses müsst ihr in Anspruch nehmen, um im Prozess weiter zu kommen.
Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung leitet den Antrag im Anschluss an den Projektträger Jülich PTJ weiter. Daraufhin werden wir vom PTJ darüber informiert, ob euer Antrag bewilligt wurde. Die Mittel werden schlussendlich direkt an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ausgezahlt.
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Wie hoch die Förderung ist, die ihr erhaltet, hängt dabei maßgeblich davon ab, in welcher “Lebenslage” ihr euch derzeit befindet. Zur “Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts” werden für maximal ein Jahr folgende Staffelungen ausgezahlt:
Ein weiterer Förderposten sind die “Sachausgaben”. Diese belaufen sich auf bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen. Für Teams stehen max. 30.000 Euro zur Verfügung.
Zu Sachausgaben zählen bspw. Material, Funktionsmuster, Lizenzen, Software, projekt- und gründungsbezogene Dienstleistungen durch Dritte (jedoch keine direkten Gründungskosten (wie z.B. Notarkosten, Gebühren)), Schutzrechtsanmeldungen (soweit nicht aus anderen Programmen finanzierbar), Dienstreisen oder Investitionen (z. B. PCs, spezielle Geräte für das Vorhaben etc.).
Zu guter Letzt dürft ihr euch noch über 5.000 Euro Coaching-Budget freuen.
Ganz wichtig: Bei der Vergabe des Stipendiums spielen drei Dinge eine entscheidende Rolle: Das Team, der Markt und die Innovation.
Das Team sollte aus drei Mitgliedern bestehen, am besten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Ideal ist beispielsweise ein Ingenieur oder Programmierer zusammen mit einem Wirtschaftswissenschaftler sowie einem Fachmann für User Experience.
Die Kombination unterschiedlicher Disziplinen macht ein Startup intelligenter: Die häufige „Verliebtheit“ der Erfinder in ihr Projekt wird verhindert, indem von Anfang an die Kundenperspektive einbezogen wird. Schließlich hilft die tollste Idee nichts, wenn sich kein Käufer findet.
Interdisziplinäre Teams haben einen größeren „Radarschirm“ und stellen die richtigen Fragen schneller. Viele Studien zeigen: Teamplayer haben größere Chancen als Einzelkämpfer.
A propos Kundenperspektive: Der zweite wichtige Punkt ist der Markt. Hier muss das Team im Ideenpapier darstellen, dass dieser ausreichend groß ist.
Dabei kann man entweder mit Hilfe der klassischen Marktstrukturanalyse den Markt „aus der Vogelperspektive“ betrachten. Man ermittelt dann aus Marktvolumen und Absatzvolumen den Marktanteil, der für das Startup erreichbar ist.
Dieses top-down-basierte Vorgehen klappt gut bei etablierten Märkten, wo man umfangreiche Metadaten von Verbänden, Marktforschungsfirmen und anderen Institutionen recherchieren kann.
Was macht man aber bei einer disruptiven Technologie bzw. einem neuen Markt? In diesem Fall hilft nichts anderes, als „bottom-up“ zu arbeiten: Konkrete Erfahrungen mit Kunden im Sinne eines Open-Innovation-Ansatzes werden „hochgerechnet“, um so den Markt einigermaßen zu bestimmen.
Ideal ist die Verknüpfung beider Methoden. Ein wenig Insiderwissen: Sehr hilfreich sind vorhandene Testkunden oder konkrete Anfragen. Diese sollten dann mit Hilfe von qualifizierten Letter of Intents (LOI) ihr Interesse schriftlich bekunden, damit dies dem Fördermittelgeber auch dokumentiert werden kann.
Was heißt genau „qualifiziertes LOI“? – Es sollte ein nachvollziehbares, konkretes Interesse bekundet werden. LOIs mit Floskeln wie „wir wünschen dem Gründerteam alles Gute und verfolgen die Entwicklung interessiert“ sind dagegen eher schädlich als nützlich. Weniger ist mehr: Besser ein, zwei wirklich aussagekräftige Interessenbekundungen als ein Stapel von „good-will-Statements“.
Schließlich kommt es noch entscheidend auf den Innovationsgehalt an. Der Fördermittelgeber sieht es gerne, wenn die Idee eine Forschungshistorie aus der Hochschule heraus vorweisen kann. Also wenn im Rahmen eines Forschungsprojekts, einer Bachelor- oder Masterarbeit eine innovative Idee entstanden oder weiterentwickelt wurde.
Diese Idee muss dann im Vergleich zum bisherigen Stand der Technik neu sein und Verwertungspotenzial haben. Das geht am besten mit Alleinstellungsmerkmalen (sogenannten Unique Selling Propositions – USP).
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