Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coworking

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH für Coworking im Einstein1 Digitales Gründerzentrum, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof.

Stand: 14.12.2023

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Coworking-Leistungen der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH, nachfolgend Einstein1 genannt, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt.

Geschäftsbedingungen der Coworker oder Dritter, nachfolgend Vertragspartner genannt, finden keine Anwendung, auch wenn Einstein1 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Einstein1 auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Laufzeiten

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Einstein1 ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung zur Nutzung in büroüblichem Umfang, die Vermietung einer Geschäftsadresse, die Bereitstellung von Schließfächern sowie die Bereitstellung von Seminar- und Konferenzräumen im Rahmen einer abgeschlossenen Mitgliedschaft.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der unter § 2 (1) aufgelisteten Leistungen ist der Abschluss einer Coworking-Mitgliedschaft über das von Einstein1 bereitgestellte Online-Buchungssystem, nachfolgend „OfficeRnD“ genannt. Das Buchungssystem ist unter folgender Web-Adresse abrufbar: einstein1.officernd.com

Einstein1 ist nicht verpflichtet, einen über OfficeRnD übermittelten Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.

(2) Folgende Mitgliedschaften werden derzeit angeboten:

Coworking – Day Pass

  • Die Tagesmitgliedschaft Day Pass berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung des bezahlten Coworking-Bereichs im Einstein1 Digitales Gründerzentrum, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof, an einem Werktag (Montag bis Freitag) zwischen 9 und 24 Uhr. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Sollten nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein, kann der Vertragspartner einen Mitarbeiter von Einstein1 vor Ort kontaktieren, der für die Schaffung weiterer Plätze Sorge tragen wird.
  • Weitere Tage können gegen Entgelt jederzeit über das Online-Buchungssystem OfficeRnD hinzugebucht werden.

Coworking – Hot Desk

  • Die Monatsmitgliedschaft Hot Desk berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung des bezahlten Coworking-Bereichs im Einstein1 Digitales Gründerzentrum, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof für einen vollen Kalendermonat. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Sollten nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein, kann der Vertragspartner einen Mitarbeiter von Einstein1 vor Ort kontaktieren, der für die Schaffung weiterer Plätze Sorge tragen wird.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für eine Monatsmitgliedschaft Hot Desk beträgt einen Monat.
  • Die Monatsmitgliedschaft Hot Desk ist monatlich kündbar. Sie verlängert sich automatisch um einen Kalendermonat, solange sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende über das Online-Buchungssystem OfficeRnD gekündigt wird.

Coworking – Fix Desk

  • Die Monatsmitgliedschaft Fix Desk berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung eines separierten, bezahlten Coworking-Bereichs im Einstein1 Digitales Gründerzentrum, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof für einen vollen Kalendermonat. Die Nutzung eines bestimmten, zugewiesenen Arbeitsplatzes ist in diesem Tarif Vertragsbestandteil und explizit vorgesehen. Ein fester Arbeitsplatz kann durch den Vertragspartner nach Rücksprache mit Einstein1 bestimmt und zugewiesen werden (sofern verfügbar). Einstein1 behält sich jedoch das Recht vor, zugewiesene Arbeitsplätze nachträglich zu ändern.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für eine Monatsmitgliedschaft Fix Desk beträgt einen Monat.
  • Die Monatsmitgliedschaft Fix Desk ist monatlich kündbar. Sie verlängert sich automatisch um einen Kalendermonat, solange sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende über das Online-Buchungssystem OfficeRnD gekündigt wird.

Der Vertragspartner kann seine aktive Mitgliedschaft jederzeit auf einen anderen Mitgliedschafts-Tarif wechseln. Dazu muss er den aktuell gebuchten Mitgliedschafts-Tarif über OfficeRnD unter einstein1.officernd.com kündigen und kann daraufhin ebenfalls über OfficeRnD einen neuen Mitgliedschafts-Tarif buchen.

Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für die richtige Auswahl des Startdatums der neuen Mitgliedschaft und die fristgerechte Kündigung der alten Mitgliedschaft.

(3) Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Preise und Konditionen der durch Einstein1 angebotenen Coworking-Dienstleistungen sind der Tarifliste auf einstein1.officernd.com oder unter einstein1.net/coworking zu entnehmen.

(4) Die Arbeitsplätze enthalten folgende Ausstattung: Tisch, Stuhl, Stromanschluss und/oder Strom sowie Internetzugang (W-Lan).

(5) Der Vertragspartner hat bei Belegung seines Arbeitsplatzes diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vor Beginn seiner Arbeit im Coworking Space einem Mitarbeiter von Einstein1 zu melden. Bei Nichtanzeige entfallen etwaige Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche.

(6) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Vertragspartner nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Einstein1. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Einstein1 zur fristlosen Kündigung. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von Einstein1 bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Vertragspartner und Nutzer verursachen.

(7) Arbeitsplätze im Hot-Desk-Bereich sind am Ende jeden Nutzungstages vom Vertragspartner komplett zu räumen und gesäubert zu hinterlassen bzw. zurückzugeben. Arbeitsplätze im Fix-Desk-Bereich sind am Ende jeden Nutzungstages vom Vertragspartner gesäubert zu hinterlassen.

(8) Einstein1 übernimmt im Coworking Space keine Haftung für Gegenstände und Unterlagen des Vertragspartners. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen können durch den Vertragspartner Schließfächer (nach Verfügbarkeit) angemietet werden.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und erstmalige Anmeldung

(1) Die Registrierung und Buchung der Coworking-Dienstleistungen erfolgt über das Online-Buchungssystem OfficeRnD von Einstein1 unter einstein1.officernd.com. Der Vertragspartner muss dabei ein Nutzerkonto anlegen und eine gültige Rechnungsadresse sowie Zahlungsmethode angeben.

(2) Vertragspartner von Einstein1, die eine Mitgliedschaft online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam bei OfficeRnD registrieren und den angeführten und ausdruckbaren Geschäftsbedingungen zustimmen. Das nach der Anmeldung zugesandte Passwort hat der Vertragspartner stets für sich geheim zu halten. Das Passwort wird von Einstein1 nicht an Dritte weitergegeben oder gespeichert.

(3) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden bzw. erfolgen. Tritt nach der erstmaligen Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Änderungen gegenüber Einstein1 unverzüglich mitzuteilen bzw. diese in seinem OfficeRnD-Mitgliedsbereich unverzüglich selbst zu ändern.

(4) Eventuell entstehende Kosten und/oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Vertragspartner. Verlängerungen der Mitgliedschaft bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach dem gleichen Muster.

(5) Nach der Registrierung und vor der erstmaligen Nutzung des Coworking Space müssen sich Vertragspartner am Empfang im Erdgeschoss des Einstein1 während der Öffnungszeiten anmelden. Einstein1 behält sich das Recht vor, eine Abschrift der Daten eines gültigen Lichtbild-Ausweises des Vertragspartners zur Dokumentation anzufertigen; im Fall ausländischer Dokumente kann auch eine Kopie gefertigt werden.

(6) Beim ersten Besuch des Einstein1 werden dem Vertragspartner der Zugangschip für das Gebäude, eine Karte für die Nutzung der Getränke- und Snackautomaten sowie ggfs. ein Schlüssel für ein angemietetes Schließfach übergeben. Der Verlust des im Rahmen einer Mitgliedschaft ausgehändigten Zugangschips, der Automatenkarte sowie des Schließfachschlüssels ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer dieser Medien werden dem Vertragspartner 30 € netto pro Medium in Rechnung gestellt. Schuldhafter Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt Einstein1 zur Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

§ 4 Vertragsdurchführung

(1) Der Abschluss einer Mitgliedschaft berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung eines Arbeitsplatzes im bezahlten Coworking-Space-Bereich sowie der allgemeinen Gemeinschaftsflächen, wie die Gemeinschaftsküche im Erdgeschoss, den allgemeinen Sitzbereich (Lounge im Erdgeschoss), der Dachterrasse sowie der Toiletten.

(2) Ein Arbeitsplatz besteht aus Stuhl, anteiliger Tischfläche an Großtischen sowie dem Zugriff auf das W-Lan von Einstein1. Der Vertragspartner hat nur bei einer Fix-Desk-Monatsmitgliedschaft Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Einstein1 seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zur Verfügung zu stellen, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

(4) Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworking Space oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste dürfen lediglich in den Gemeinschaftsflächen empfangen werden.

(5) Einstein1 darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Vertragspartner, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Vertragspartners und keiner Fristsetzung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Vertragspartner das Nutzungsentgelt nicht mindern.

(6) Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.

(7) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es auf dem Gelände zu regelmäßigen Umbau- & Abrissmaßnahmen durch den Grundstückseigentümer kommen kann. Dies kann zu nicht unerheblichen Lärmbelästigungen führen. Diese stellen keinen Minderungsgrund oder Kündigungsgrund dar. Einen aktuellen Zeitplan in der Form, der Einstein1 bekannt ist, kann jederzeit am Empfang erfragt werden. Kurzfristige Änderungen durch den Eigentümer bleiben vorbehalten.

§ 5 Zugangsbedingungen, Öffnungszeiten und Verhaltensregeln

(1) Zugang zum Coworking Space von Einstein1 wird dem Vertragspartner, je nach den Bestimmungen der gewählten Mitgliedschaft, ganztägig an 365 Tagen im Jahr per Zugangschip gewährt.

(2) Als Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-In des Vertragspartners, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages. Die gebuchte Leistung steht somit ab 00:00 Uhr des gebuchten Nutzungstages bis 24:00 Uhr des selben Tages zur Verfügung. Bei Day Pass Tagestickets steht die gebuchte Leistung werktags (Montag bis Freitag) ab 09:00 Uhr des gebuchten Nutzungstages bis 24:00 Uhr des selben Tages zur Verfügung.

(3) Einstein1 informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden, z. B. im Falle von eigenen Veranstaltungen und Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Einstein1 wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

(4) Einstein1 behält sich das Recht vor, Vertragspartner im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige Hausordnung von Einstein1, die in den Geschäftsräumen aushängt.

(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von Einstein1 Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße berechtigen Einstein1, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Einstein1 bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

(6) Der Vertragspartner wird gebeten, Arbeitsplätze und Räumlichkeiten aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche stellen keine Ablageflächen für private Gegenstände dar. Papier und Müll sind entsprechend in den dazu vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Unterlagen und Gegenstände haftet der Vertragspartner selbst.

(7) Vertragspartnern ist es untersagt, Flucht- und sonstige Zugangswege durch Abstellen jedweder Gegenstände zu versperren.

(8) Eingangstüren sind stets geschlossen zu halten. Sie dürfen auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offen gehalten werden. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu beachten. Vertragspartner ohne gültige Mitgliedschaft und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze im bezahlten Coworking-Bereich besetzen oder in Anspruch nehmen.

(9) Im Einstein1 herrscht absolutes Rauchverbot. Das Verbot gilt ebenfalls für den Gebrauch von E-Zigaretten und Wasserpfeifen (Shishas). Vor der Eingangstür des Einstein1 befindet sich ein Aschenbecher, der ausschließlich zu benutzen ist.

(10) Im Coworking-Bereich sind Gespräche in normaler Lautstärke zu führen. Für Telefongespräche stehen den Vertragspartner Phone Boxen zur Verfügung. Auch im Küchenbereich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

(11) Smartphones und andere technische Geräte sind grundsätzlich lautlos zu schalten. Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Einstein1 mitzunehmen oder in einem angemieteten Schließfach zu deponieren. Einstein1 übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen und Gegenständen der Vertragspartner im Gebäude.

(12) Vorrichtungen zum Abspielen von Musik dürfen nur mit Kopfhörern in angemessener Lautstärke verwendet werden. Andere Nutzer dürfen sich nicht beeinträchtigt fühlen.

(13) Aus hygienischen Gründen und um Menschen mit Allergien zu schützen ist es leider nicht gestattet, Haustiere oder sonstige Tiere mit ins Einstein1 zu bringen.

(14) Mitarbeiter von Einstein1 sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung jedem Vertragspartner und Besucher zur Erteilung eines Hausverbots weisungsberechtigt.

§ 6 Tarife und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise von Einstein1 sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise, die auf einstein1.officernd.com einsehbar sind. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Vertragspartners.

(2) Der Vertragspartner ermächtigt Einstein1 zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift (über den Anbieter „GoCardless“), PayPal oder Kreditkarte (über den Anbieter „Stripe“) über das Online-Buchungssystem OfficeRnD. Einstein1 behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Einstein1 infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat er Einstein1 Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Fall des Verzug-Eintritts ist Einstein1 berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu sperren. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt.

(5) Der Vertragspartner hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen den Vertragspartner nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt Einstein1 die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Einstein1 zuviel gezahlte Beträge dem Vertragspartner. Veranlasst der Vertragspartner eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für Einstein1 zu seinen Lasten und Einstein1 ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

(6) Einstein1 behält sich vor, für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangschips/Karten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.

§ 7 Datenschutz

(1) Einstein1 beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und verpflichtet sich der Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Die Datenschutzbestimmungen von Einstein1 sind unter einstein1.net/datenschutz jederzeit online abrufbar.

(2) Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Einstein1 sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Der Vertragspartner stimmt der Übergabe seiner personenbezogenen Daten an das Coworking Space Management System OfficeRnD, einer Mitgliederverwaltungs- und Buchungsplattform des britischen Anbieters OFFICERND LTD, 4 Crown Pl, London EC2A 4BT, UK, Vereinigtes Königreich, registriert mit der Registrierungsnummer 9450871, zu. Die Datenschutzbestimmungen des Plattformdienstleisters können jederzeit online hier abgerufen werden: https://www.officernd.com/privacy/. Der Plattformdienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO eingesetzt.

Des Weiteren stimmt der Vertragspartner der Übergabe seiner personenbezogenen Daten an den Newsletter-Dienstleister „MailChimp“, einer Newsletterversandplattform des US-Anbieters Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE #5000, Atlanta, GA 30308, USA, zu. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können hier abgerufen werden: https://mailchimp.com/legal/privacy/. The Rocket Science Group LLC d/b/a MailChimp ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten. Der Newsletter-Dienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO eingesetzt. Einstein1 hat mit MailChimp zudem ein „Data Processing Agreement“ abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich MailChimp dazu verpflichtet, die Daten unserer Nutzer zu schützen, entsprechend dessen Datenschutzbestimmungen in unserem Auftrag zu verarbeiten und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Dieser Vertrag kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://mailchimp.com/legal/forms/data-processing-agreement/sample-agreement/.

Der Vertragspartner kann der Verwendung der personenbezogenen Daten durch diese Dienstleister explizit und in Schriftform widersprechen.

(4) Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Einstein1 verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und technisch möglich ist.

(5) Einstein1 erfasst auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO die Anwesenheit der Vertragspartner in den Räumlichkeiten durch die eigenständigen Anmeldungen der Vertragspartner im W-Lan von Einstein1. Diese Daten werden zu Sicherheitszwecken und zur Optimierung der Auslastung des Coworking Space erhoben und gespeichert und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 30 Tagen gelöscht. Einstein1 erhebt und speichert dabei Daten in nicht personalisierter, anonymisierter Form. Die Daten geben somit keinen Rückschluss auf einzelne Personen oder personenbezogene Daten und Bewegungsprofile.

(6) Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn Einstein1 der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von Einstein1 oder seiner Vertragspartner zu beeinträchtigten.

(7) Die Räumlichkeiten von Einstein1 werden in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist gelöscht. Die digitale Zugangskontrolle von Einstein1 registriert, welcher Zugangschip wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient allein Sicherheitsgründen.

§ 8 Kündigungen

(1) Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende. Der Antrag auf Kündigung muss fristgerecht über das Online-Buchungssystem OfficeRnD von Einstein1 eingegangen sein, damit die Kündigung bereits für den Folgemonat wirksam wird. Alternativ wird die Kündigungswirksamkeit automatisch auf den einen Monat später folgenden Monat erweitert.

(2) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

(3) Einstein1 kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzt.

(4) Hat der Vertragspartner Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben, ist Einstein1 berechtigt, vorausbezahlte Mitgliedsbeiträge einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Vertragspartner zur weiteren Anmietung von Dienstleistungen und Ressourcen bei Einstein1 auszuschließen.

(5) Gibt der Vertragspartner den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber Einstein1 für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

(6) Eine Mitgliedschaft verlängert sich automatisch nach Ablauf der Gültigkeit um einen weiteren Monat sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigung kann über das Online-Buchungssystem OfficeRnD von Einstein1 vorgenommen werden und jederzeit dort auch durch den Vertragspartner widerrufen werden.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Vertragspartner hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend zu besichtigen. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Einstein1 übernimmt gegenüber dem Vertragspartner bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Vertragspartner erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(2) In allen Fällen, in denen Einstein1 im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Einstein1 nur, soweit dem Unternehmen, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Einstein1 fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Der Vertragspartner erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern Einstein1 diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(4) Einstein1 übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Vertragspartner, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, insbesondere im Rahmen der Nutzung des W-Lans von Einstein1, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Einstein1 unterbleiben. Sofern Einstein1 von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Vertragspartner Einstein1 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Vertragspartner ersetzt Einstein1 die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Einstein1 von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(5) Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schließfächer, Schränke o. ä. ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. Einstein1 haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderoben wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Vertragspartner hat alle Gegenstände und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung bzw. des Vertrags in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an Einstein1 zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Einstein1 vollumfänglich vom Vertragspartner zu ersetzen. Sofern nicht vom Vertragspartner vorgenommen, wird für eine notwendige Reinigung und ggfs. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes eine pauschale Gebühr in Höhe von 150 € je Arbeitsplatz berechnet.

(2) Der Vertragspartner hat sämtliche Zugangschips, Karten, Schlüssel, Anlagen, Einrichtungen und Zubehör an Einstein1 zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann Einstein1 auf Kosten des Vertragspartners einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Werden zurückgelassene Gegenstände nicht nach einmaliger schriftlicher Aufforderung binnen sechs Wochen durch den Vertragspartner abgeholt, behält sich Einstein1 das Recht vor, diese kostenpflichtig zu entsorgen.

(3) Gibt der Vertragspartner den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber Einstein1 für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

§ 11 Geschäftsadresse

(1) Mit der von Einstein1 bestätigten Buchung des Zusatzservices „Geschäftsadresse“ über OfficeRnD erwirbt der Vertragspartner das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die zur Verfügung gestellte Anschrift „Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof“ als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Vertragspartner erwirbt darüber hinaus die Befugnis, die Adresse bei allen sonstigen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Handelsregistereintragung) und z.B. im Impressum einer Website oder auf dem Geschäftspapier als alleinige Geschäftsanschrift anzugeben.

(2) Preise und Leistungen des durch Einstein1 angebotenen Zusatzservices „Geschäftsadresse“ sind der Tarifliste auf einstein1.officernd.com zu entnehmen.

(3) Zur Nutzung des Zusatzservices „Geschäftsadresse“ ist ein Gewerbeschein zwingend erforderlich. Dieser ist Einstein1 bei der erstmaligen Anmeldung im Coworking Space durch den Vertragspartner vorzulegen. Einstein1 behält sich das Recht vor, eine Abschrift oder Kopie der Gewerbeanmeldung des Vertragspartners zur Dokumentation anzufertigen. Der Vertragspartner hat des Weiteren zu beachten, dass die von Einstein1 zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse so lange nicht zur Gewerbeanmeldung und zur Begründung einer Zuständigkeit des Finanzamts genutzt werden darf, bis der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

(4) In jeglichen Fällen ist dem Vertragspartner die Nutzung der Geschäftsadresse über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus untersagt. Bei unbefugter Weiternutzung der Geschäftsadresse über einen Zeitraum von sechs Wochen nach Vertragsende hinaus, kann Einstein1 eine Strafzahlung von 500 EUR netto pro Monat in Rechnung stellen. Einstein1 behält sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor.

(5) Der Vertragspartner hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der Geschäftsadresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen Aktivitäten sowie eventuell angestrebten Handelsregistereintragungen oder sonstigen Genehmigungen erfüllt sind. Einstein1 übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

§ 12 Posthandling

(1) Einstein1 nimmt auf Wunsch bzw. nach erfolgreicher Buchung die Post von Mietern der Geschäftsadresse entgegen und stellt die eingehende Post zur Abholung in bereitgestellten Postschließfächern im Coworking Space des Einstein1 bereit.

(2) Eine Entgegennahme von Postsendungen durch Einstein1 ist ausdrücklich nur während der Geschäftszeiten (Montag – Freitag zwischen 9 und 17 Uhr) möglich. Eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners über eingehende Sendungen findet nach Absprache statt.

(3) Amtliche Sendungen (Betreibungsurkunden, Gerichtsurkunden usw.) werden durch Einstein1 nur nach vorgängiger schriftlicher Ermächtigung entgegen genommen. Einstein1 behält sich in jedem Fall vor, die Annahme solcher Sendungen zu verweigern.

(4) Pakete, welche durch die Deutsche Post ausgeliefert werden, werden – sofern sie ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen – angenommen. Pakete mit einem Gewicht über 2 kg oder Pakete, welche durch Kurierdienste o.ä. ausgeliefert werden, bedürfen einer Avisierung durch den Kunden und werden nur nach Absprache angenommen.

(5) Die Weiterleitung von Post und Paketen durch Einstein1 an eine andere Adresse als die gemietete Geschäftsadresse ist nicht möglich. Dem Vertragspartner steht es frei, auf eigene Initiative und Rechnung einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. Vereinbarungen über Postlagerung werden separat getroffen und nur nach Beantragung bei Einstein1.

(6) Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen. Dies gilt ebenso für Nachnahme-Pakete, die ohne Hinterlegung entsprechender Kosten und Absprache geliefert werden.

(7) Einstein1 übernimmt keine Haftung für die Annahme und den Versand von Post. Sollte ein Brief oder Paket nicht zugestellt werden können oder auf dem Versandweg verloren gehen, übernimmt Einstein1 keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche, welche sich auf Schaden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Dienstleistungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

§ 13 Schließfächer

(1) Mit der von Einstein1 bestätigten Buchung des Zusatzservices „Schließfach“ über OfficeRnD erwirbt der Vertragspartner das Recht, während der Vertragslaufzeit ein ihm zugewiesenes Schließfach im Coworking Space von Einstein1 zu nutzen. Stehen zu einem gewünschten Zeitpunkt keine Schließfächer zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Bereitstellung seitens Einstein1.

(2) Preise und Leistungen der durch Einstein1 angebotenen Schließfächer sind der Tarifliste auf einstein1.officernd.com zu entnehmen.

(3) Der Verlust des im Rahmen einer Mitgliedschaft ausgehändigten Schlüssels zur Nutzung der Schließfächer ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust des Schlüssels werden dem Vertragspartner 30 € netto in Rechnung gestellt. Schuldhafter Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt Einstein1 zur Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und keine gefährlichen sowie verderblichen Stoffe zu verschließen. Zum Vertragsende ist das Schließfach zu leeren und ggfs. zu reinigen.

(5) Einstein1 im Besitz eines Hauptschlüssels und ist jederzeit berechtigt, das Schließfach bei Gefahr ohne Zustimmung des Vertragspartners zu öffnen. Bei Vandalismus und grober Sachbeschädigung an der Schließfachanlage wird der Verursacher haftbar gemacht und Einstein1 ist jederzeit berechtigt, die bestehenden Vertragsverhältnisse fristlos zu kündigen.

§ 14 Drucker

(1) Der Vertragspartner hat im Rahmen einer abgeschlossenen Mitgliedschaft die Möglichkeit, von Einstein1 bereitgestellte Drucker zu nutzen. Gegebenenfalls muss eine Zugangssoftware installiert werden, für deren Funktionsfähigkeit Einstein1 keine Garantie übernimmt.

(2) Preise und Leistungen der durch Einstein1 angebotenen Druckdienstleistungen sind der Tarifliste auf einstein1.officernd.com zu entnehmen.

§ 15 Seminar- und Konferenzräume

(1) Mit der von Einstein1 bestätigten Buchung des Zusatzservices „Seminarraum“ oder „Konferenzraum“ über OfficeRnD erwirbt der Vertragspartner das Recht, während der reservierten Zeiten einen Seminar- oder Konferenzraum im Einstein1 anzumieten. Diese Räume können mit Dritten (z. B. Kunden, Geschäftspartner) während der reservierten Zeiten genutzt werden.

(2) Preise, Leistungen, Größe und Ausstattung der durch Einstein1 angebotenen Seminar- und Konferenzräume sind der Tarifliste auf einstein1.officernd.com oder unter einstein1.net/konferenz-und-seminar zu entnehmen.

(3) Stehen zu einem gewünschten Zeitraum keine Seminar- und Konferenzräume zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Bereitstellung. Der Vertragspartner hat jedoch Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung zu Alternativterminen. Hat Einstein1 dem Vertragspartner bereits eine Buchung bestätigt, so ist Einstein1 berechtigt, ihm statt des gebuchten Raumes einen gleichwertigen oder höherwertigen Raum zum gleichen Preis zuzuweisen.

(4) Dem Vertragspartner ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch Einstein1 gestattet, den Raum vor dem bestätigten Buchungszeitraum zu betreten. Vertragspartner werden gebeten, eventuelle Vorlaufzeiten bei der Buchung einzuplanen und im Vorfeld mit Mitarbeitern von Einstein1 abzusprechen.

(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Räume pünktlich zum Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit zu verlassen. Überschreitungen der Nutzungszeit sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Einstein1 und in diesem Fall gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts zulässig. Auch bei nicht zuvor abgesprochener Überschreitung der Nutzungszeit hat der Vertragspartner das nach dem Tarifverzeichnis zu zahlende Entgelt für diese gesonderte Nutzung zu zahlen. Einstein1 behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor.

(6) Mit der Einrichtung der Räume ist sorgfältig umzugehen. Beschädigungen, die auf unsachgemäße Benutzung durch den Vertragspartner oder Dritte zurückzuführen sind, werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

§ 16 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Der Vertragspartner willigt ein, dass Einstein1 Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von Einstein1 erstellt. Einstein1 ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Vertragspartner stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Vertragspartner erteilt Einstein1 die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden.

(3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

(4) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Einstein1 geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; das selbe gilt im Falle einer Lücke.

(5) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH.

Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH für Veranstaltungen im Einstein1 Digitales Gründerzentrum, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof.

Stand: 01.10.2019

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Seminar- und Konferenzräumen sowie Veranstaltungsflächen der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH, nachfolgend Einstein1 genannt, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Vertragspartner genannt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Coworking von Einstein1, in welchen z. B. die Zahlungsmodalitäten für Vertragspartner beschrieben sind.

(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Einstein1.

(3) Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, auch wenn Einstein1 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Einstein1 auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung

(1) Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung und durch Buchung über das von Einstein1 bereitgestellte Online-Buchungssystem, nachfolgend „OfficeRnD“ genannt, bindend. Das Buchungssystem ist unter folgender Web-Adresse abrufbar: einstein1.officernd.com

Einstein1 ist nicht verpflichtet, einen über OfficeRnD übermittelten Antrag für eine Buchung oder Reservierung anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.

(2) Ist der Auftraggeber nicht der Vertragspartner selbst oder wird vom Vertragspartner ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse etc. hat der Vertragspartner auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, Brandwache, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.

(4) Die für die Räume und Veranstaltungsflächen geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Vertragspartner eingehalten werden. Einstein1 bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von Einstein1 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.

(2) Einstein1 ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§ 4 Rücktritt durch Einstein1

(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Einstein1 gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Einstein1 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Ferner ist Einstein1 berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von Einstein1 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Vertragspartners oder des Zwecks, gebucht werden.
  • Einstein1 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Einstein1 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Einstein1 zuzurechnen ist.

(3) Einstein1 hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz gegen Einstein1, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 5 Rücktritt durch den Vertragspartner, Stornokosten

(1) Tritt der Vertragspartner von seinem Auftrag zurück, werden folgende Gebühren fällig / gilt folgende Berechnung:

  • Bei Mitteilung weniger als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der Auftragssumme
  • Bei Mitteilung mehr als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Auftragssumme
  • Bei Mitteilung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei

§ 6 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

(1) Die endgültige Teilnehmerzahl sowie ggfs. Speisen- und Getränkeauswahl ist Einstein1 spätestens sieben Werktage vorher mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.

§ 7 Mitbringen von Speisen, Getränken / Umsatzgarantie

(1) Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und Konferenzen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Einstein1.

§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

(1) Soweit Einstein1 für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Einstein1 von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der Zustimmung von Einstein1. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Einstein1 gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit Einstein1 diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Einstein1 pauschal erfassen und berechnen.

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen. Einstein1 übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Einstein1 ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Einstein1 abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Vertragspartner die Renovierungs- / Reparaturkosten.

(3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner dies, darf Einstein1 die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

(4) Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Einstein1 für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Einstein1 der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Haftung des Vertragspartners für Schäden

(1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

(2) Einstein1 kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

§ 11 Werbung

(1) Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne Zustimmung durch Einstein1 und werden dadurch wesentliche Interessen von Einstein1 beeinträchtigt, so hat Einstein1 das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Vertragspartner erteilt Einstein1 die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden.

(3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

(4) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Einstein1 geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; das selbe gilt im Falle einer Lücke.

(5) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH.

Luftaufnahmen und Drohnenvideos

Präambel:

Sicherheit von Leib und Leben, des Luftraums und der eingesetzten Geräte haben Vorrang vor der Vertragserfüllung. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal oder die zuständigen Behörden haben diesbezüglich die alleinige Entscheidungsgewalt.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für Aufträge über die Erstellung von Luftaufnahmen (Fotos, Videos, Sonstiges) und deren Bearbeitung.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung des Auftraggebers basiert auf einem bindenden Angebot, das durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung angenommen wird.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer erhält das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Foto- und Videowerken. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor Teile des erstellten Materials für Werbezwecke zu nutzen.

§ 4 Leistungen, Preise, Zahlung

Alle Preise versehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge zu entrichten. Wir gewähren kein Skonto. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist behalten wir uns vor, ohne Ankündigung, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Anfahrt ist ab Albert-Einstein-Str. 1, 95028 Hof im Umkreis von 15 km kostenfrei, für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 0,35€/km. Erst nach vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

§ 5 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftraggeber versichert, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, den Auftragnehmer gegen eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter frei zu stellen. Sollte der Auftragnehmer während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen, dass der Auftrag gegen geltendes Recht verstößt, wird das Bildmaterial umgehend vernichtet. Stellt sich vor Ort heraus, dass der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche die Aufnahmen beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, kann der Auftragnehmer zurück treten. Entstandene Aufwände werden vom Auftragnehmer erstattet.

§ 6 Rücktritt durch den Auftraggeber, Stornokosten

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab verbindlicher Auftragserteilung bis eine Woche vor Durchführung sind 25% zzgl. eventuell entstandener Kosten dem Auftragnehmer zu zahlen. Bei Rücktritt bis einen Tag vor Durchführung 50% zzgl. eventueller Kosten.

§ 7 Fluggenehmigungen, Zusammenarbeit

Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Aufstiegsgenehmigungen für das jeweilige Bundesland und/oder die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Dies ist für den Auftraggeber im Allgemeinen kostenlos.

Ausnahmen: Werden Sondergenehmigungen (für z.B. Flüge in Naturschutzgebieten, über Wasserwegen, über Drehorten von dritten Parteien o.ä.) benötigt, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit uns und den Behörden zusammenzuarbeiten und eventuell anfallende Kosten für Drehgenehmigungen, bzw. Sondernutzungen, ohne Zusatzkosten, zu tragen.

Der Auftragnehmer wird die gesetzlichen Regelungen einhalten sowie die Anforderungen und limitierenden Faktoren durch die Fluggeräte berücksichtigen:

  • kein Flug bei schlechten Wetterbedingungen wie Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
  • kein Flug bei schlechten Sichtverhältnissen und vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
  • kein Flug bei Windstärken über 30 km/h
  • nur Sichtflug nach den VFR-Regeln
  • maximale Flughöhe 100 Meter
  • maximale Entfernung zum Piloten horizontal 200 m
  • kein Überflug von Sperrgebieten (z.B. MSB oder Grenzgebieten)
  • kein Überflug von Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
  • kein Überflug zu Zwecken der Spionage
  • kein Überflug für Paperazzi-Zwecke und/oder der Beobachtung prominenter Persönlichkeiten

Eventuelle Zusatzkosten bei Wiederholung der Aufnahmen wegen Wettereinflüssen (Anfahrt, Übernachtung, Sondergenehmigungen etc.) werden erneut in Rechnung gestellt.

§ 8 Haftung des Vertragspartners für Schäden

Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch hinsichtlich des Handelns seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislastverteilung und der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit werden durch diese AGB nicht verändert bzw. eingeschränkt.

Die Versendung der Arbeiten erfolgt online oder durch physischen Transport auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Ebenso ist die Haftung ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien die beim Dateiimport auf das System der Auftraggebers entstehen.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen (Texte, Bilder, Filme, Grafiken etc.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.

§ 9 Sorgfalt, Änderungen

Das Personal des Auftragnehmers sorgt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, für die bestmöglichen Aufnahmen. Vor Ort kann der Auftraggeber Sonderwünsche oder Nachbesserungen äußern. Nichtgefallen auf Seiten des Auftraggebers ist kein Mangel.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmers. Die weiteren AGB der Netzwerk – Digitales Gründerzentrum GmbH werden durch diese, die Dienstleistung „Drohnenvideos Luftbilder (Drohnenbilder)” nicht tangiert, eingeschränkt oder erweitert.

Parkplatz

§1 Nutzungsbestimmungen

1. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß innerhalb der Markierungslinien abzustellen. Die Fahrzeuge
müssen auf den markierten Einstellplätzen so abgestellt werden, dass auf den benachbarten
Einstellplätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist. Bei Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Mieters versetzen bzw. entfernen zu lassen.
2. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Mieter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten,
und zwar auch dann, wenn ihm die Mitarbeiter des Vermieters mit Hinweisen behilflich sind.
3. Das abgestellte Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
4. Innerhalb der Parkplatzes darf das Fahrzeug höchstens mit 10 km/h bewegt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.
5. Es ist untersagt, Fahrzeuge auf den Einstellplätzen, Fahrbahnen oder Rampen zu reparieren oder zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle einzufüllen oder abzulassen sowie Verunreinigungen herbeizuführen.

§2 Entfernung – Verwertung des Fahrzeuges

Der Vermieter kann auf Kosten des Mieters das Fahrzeug von dem Stellplatz abschleppen lassen,
wenn
a. das Mietverhältnis abgelaufen ist oder der Mietzins nicht gezahlt wurde,
b. das abgestellte Fahrzeug den Betrieb der Parkplatzanlage gefährdet, wie z.B. durch
Auslaufen von Flüssigkeiten,
c. das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit
stillgelegt wird.

§3 Pfandrecht

Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug, so kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung vornehmen.

Stand: 14.12.2023