Hasskommentare und Strafrecht im Internet – Rechtsgrundlage, Vorgehen, Urteile

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Hasskommentare und Strafrecht im Internet – Rechtsgrundlage, Vorgehen, Urteile

Soziale Medien prägen unseren Alltag. Du verbindest dich mit Freunden, informierst dich über Neuigkeiten und hast Spaß daran, Teil eines Ganzen zu sein. Aktivitäten bei Facebook, Twitter & Co. sind jedoch kein Freifahrschein, denn auch im virtuellen Miteinander sollte sich an Regeln gehalten werden.
 

Wer Hasskommentare ins Netz stellt, wird mit Folgen rechnen müssen. Hier kannst du dich über den rechtlichen Rahmen von „Hate Speech im Internet“ schlaumachen und erfährst, wie die strafrechtliche Verfolgung verschiedener Delikte vonstattengeht.

 
 
 

Was sind Hasskommentare, rechtlich gesehen?

 
 
 

Laut Statistik sind drei von vier Deutschen bereits Zeuge von Hass im Netz geworden. Der Ton im Internet wird zusehends schärfer, was von vielen Menschen mit Skepsis betrachtet wird. Ein schärferes Vorgehen gegen Hasskommentare wird gefordert. Vier von fünf Befragten sprechen sich für eine strafrechtliche Verfolgung der Verfasser von Hasskommentaren im Internet aus.

 

Als Hasskommentar werden Aussagen bezeichnet, welche Einzelpersonen oder Gruppen von Menschen bewusst angreifen und abwerten. Hasskommentare haben das eindeutige Ziel, mit Worten zu verletzen. Häufig bleiben Hassreden dabei unbegründet. Menschen oder Menschengruppen werden herabgewürdigt und beschimpft, ohne dass es dafür vernünftige Argumente gibt. In vielen Kommentaren wird Gewalt verherrlicht und es werden Vorurteile gegenüber bestimmten Gesellschaftsgruppen ausgesprochen.

 

Eine exakte juristische Definition für einen „Hasskommentar“ liegt nicht vor. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass dem Recht auf Meinungsfreiheit in Deutschland primär Bedeutung beigemessen wird.

 

Tipp: Ob Hasskommentare via Facebook oder im „echten Leben“ abgegeben werden, ist rechtlich nicht von Belang. Es gelten immer die gleichen Prinzipien.

 

Eine Aussage wird zu einem Fall für das Straf- oder Zivilrecht, wenn damit das Persönlichkeitsrecht oder die Menschenwürde anderer verletzt werden und Strafbestände wie Volksverhetzung vorliegen.

 
 
 

Warum nehmen Hasskommentare im Netz zu?

 
 
 

Seit geraumer Zeit und nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie und Ukraine-Krise häufen sich Hasskommentare auf Social-Media-Kanälen. Die Anonymität spielt den Tätern dabei in die Karten.

 

Die Häufung von „Hate Speech“ auf Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube erklären sich Forscher mit dem Eintreten eines Online-Enthemmungseffektes. Gekennzeichnet ist dieses Phänomen durch ein ungehemmteres Auftreten in Chats und Diskussionsforen.

 

Der direkte Kontakt mit dem Gegenüber bleibt aus. Es besteht kein Augenkontakt und keine Mimik und Gestik sind ersichtlich. Was jemand im direkten Kontakt mit seinen Mitmenschen niemals tun würde, ist im virtuellen Raum ohne Skrupel möglich, beinahe so, als würden die Täter in eine Rolle schlüpfen und Anstand und Regeln ablegen.

 
 
 

Wie äußern sich Hasskommentare im Netz?

 
 
 

Zu den häufigsten Tatbeständen von Hasskommentaren zählen Beleidigungen. Der Eindruck von Anonymität und vermeintlicher Unantastbarkeit verleidet zur Veröffentlichung entsprechender Texte und Äußerungen.

 

Durch eine Rückverfolgung der IP-Adresse und das aktive Einschreiten der Webseiten-Betreiber kann die Anonymität schnell aufgehoben und der Täter ermittelt und belangt werden.

 

Wichtig: Anzeigen wegen Beleidigung können mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren strafrechtlich verfolgt werden. Dies kannst du in § 185 StGB nachlesen.

 

Im Zuge steigender Asylbewerber-Zahlen häufen sich diesbezügliche Hasskommentare. Die Beleidigungen richten sich nicht an Einzelpersonen, sondern können einem gesamten Bevölkerungsteil zugeschrieben werden.

 

Hier greift der Tatbestand der Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof sieht die Volksverhetzung gegeben, wenn eine gesamte Gruppe von Menschen gezielt angegriffen und ihrer Würde beraubt wird.

 

Die Strafen fallen höher aus, als bei der Beleidigung von Einzelpersonen üblich. Neben Geldstrafen müssen Verfasser derartiger Hasskommentare mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

 

Des Weiteren werden Hasskommentare weiterhin regelmäßig für öffentliche Aufforderungen zu Straftaten genutzt. Angenommen, du ärgerst dich über einen Studienkollegen und rufst öffentlich dazu auf, denjenigen zu verprügeln, liegt der Tatbestand gemäß § 111 StGB vor. Meist werden Personen des öffentlichen Lebens mit derartigen Hassreden bedacht.

 

Beispiel: „Max Mustermann hat meiner Freundin nachgestellt. Er könnte eine Tracht Prügel vertagen. Wer auch noch sein Auto zerkratzt, bekommt eine Extra-Belohnung von mir.“

 

Strafbar macht sich nicht nur Verfasser selbst, sondern auch jeder, der diesem Aufruf folgt.

 
 
 

Wie können die Verfasser von Hasskommentaren belangt werden?

 
 
 

Wer mit Worten leichtfertig umgeht und denkt, dass Worte keinen Schaden anrichten, der irrt sich. Hasskommentare rufen andere Menschen zu Verachtung und Gewalt auf und stellen eine Verletzung der psychischen Gesundheit der Opfer dar. Wer Opfer von Hassreden wird, leidet nicht selten unter Stress, Angst, Depressionen und massiven Selbstwertproblemen. Leidet die Psyche, bleiben häufig auch körperliche Beschwerden nicht aus.

 

Wir haben dir bereits einige Beispiele genannt. Letztlich richtet sich das Urteil nach dem Straftatbestand, der erfüllt wurde.

 

Zur Anklage gebracht werden können:
Beleidigung
Volksverhetzung
Verleumdung
Bedrohung
Nötigung
Anstiftung zu einer Straftat

 

Das Strafgesetzbuch sieht für die einzelnen Tatbestände unterschiedliche Bestrafungen vor. Für Volksverhetzung und Anstiftung zu einer Straftat drohen bis zu fünf Jahre Haft. Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen werden mit hohen Geldstrafen und einem Freiheitsentzug von mehreren Monaten geahndet.

 
 
 

Allgemeines zu Rechtsgrundlage und Urteilsfindung

 
 
 

Die steigende Anzahl an Hasskommentaren hat den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Seit Januar 2018 kann sich auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, berufen werden.

 

Das zusätzliche Gesetz verpflichtet die Betreiber von Plattformen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, den Regelungen zu folgen. Demnach besteht eine Berichtspflicht und rechtswidrige Inhalte sind unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach deren Veröffentlichung zu entfernen.

 

Im Sommer 2019 geriet das Thema Hasskommentare im Netz verstärkt in den Fokus. Das Bundeskriminalamt startete im Juni eine bundesweite Aktion gegen Hate Speech. Es erfolgten Wohnungsdurchsuchungen in 13 Bundesländern. Verdächtige wurden vernommen. Einen Monat später erreichte uns die Meldung, dass in Nordrhein-Westfalen 80 Beschuldigte ermittelt wurden. In NRW wurde daraufhin ein Sonderdezernat eingerichtet, welches sich explizit mit den Verfassern von Hasskommentaren im Netz befasst.

 

Da keine allgemein gültigen Definitionen vorliegen, ist die Urteilsfindung stets auch eine Einzelfallentscheidung, die im Zweifelsfall von mehreren Gerichten bewertet wird. Dabei ist die Abwägung zwischen persönlicher Meinungsfreiheit und Verletzung der Menschenrechte nicht selten ein schmaler Grat. Bloße Unhöflichkeiten werden daher nicht zum Rechtsfall. Werden das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde verletzt, sind diese Hasskommentare im Sinne der Meinungsfreiheit unzulässig und können strafrechtlich verfolgt werden.

 
 
 

Gastbeitrag

 
 
 

Dieser Blogartikel ist ein Gastbeitrag des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH mit Sitz in Berlin.

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Niko Emran

Hi, ich bin Niko. Als Netzwerkmanager im Einstein1 bin ich für das Online Marketing und die Beratung und Betreuung von Gründern und Startups zuständig.

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