How to handle – betriebliche Innovationen rechtlich richtig managen

Im Mittelstand ist keine Innovationsmüdigkeit feststellbar. Und bei den bereits etablierteren Unternehmen ist eine gesteigerte Professionalität im Umgang mit rechtlichen Thematiken feststellbar. Gut, aber noch nicht gut genug.
Unternehmensgründung durch Unternehmensübernahme

Nicht immer steht für die Unternehmensnachfolge ein geeigneter Verwandter zur Verfügung, dem man namentlich per Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis Anteile oder Assets vermachen könnte. Mitarbeiter oder Dritte (Gründer) könnten aber ein Interesse haben, das zu übertragende Unternehmen (allein oder gemeinsam mit weiteren Interessenten) käuflich zu erwerben. Für den bisherigen Inhaber könnte dies sogar die lukrativere Variante darstellen. Also warum gründen – Übernahme kann auch sehr lukrativ sein.
Existenzgründer im internationalen Vertragsrecht

Die vornehmste Pflicht der/s Existenzgründers/in ist das innovative Element, eher Disruption als Evolution. Ich persönlich glaube, dazu braucht er/sie Freiheit und hat sie verdient. Der finanzielle und regulatorische Rahmen sollte im gesamtwirtschaftlichen Interesse die wirtschaftsliberale Plattform für den Start Up Process abbilden, da der Erfolg dem Gemeinwesen zugute kommt (zB Arbeitsplätze, lokale Investitionen, Gewerbesteuern). Volkswirtschaftlich ist es aus Sicht des Gemeinwesens also nur egoistisch, den Unternehmensgründern/innen jeden nur erdenklichen Erfolg zu wünschen.