Patentrecht – Wie kannst du deine Idee schützen?

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Patentrecht – Wie kannst du deine Idee schützen?

 
 
 
Das Patentrecht ist eine Sparte des Rechts, welche sich mit gewerblichen Schutzrechten befasst. Erfinder und Tüftler können sich neue Produkte und Technologien im Rahmen des Privatrechts schützen lassen. Im Folgenden kannst du erfahren, was man genau unter Privatrecht versteht, wie Patente angemeldet werden und wann vom Patentrecht Gebrauch gemacht werden kann.
 
 
 

Von der Idee zum Patent

 
 
 
Ideen gehören dir allein. Bis eine Idee in Form von Produkten oder Technologien Gestalt annimmt, ist es häufig ein weiter Weg. Ideen sind schützenswert, damit sie dir keiner wegschnappt und das Produkt schneller als du auf den Markt bringt. Der Schutz des geistigen Eigentums wird durch das Patentrecht gewährt. Greift das Patent als Schutzrecht, dürfen deine Mitbewerber über einen gewissen Zeitraum sich deiner Ideen nicht bemächtigen und diese nicht gewerblich einsetzen.
 
Damit du ein Patent anmelden kannst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
 

  • Du musst etwas erfunden haben, was es in dieser Form noch nicht gibt oder gegeben hat.
  • Deine Erfindung muss einen gewerblichen Zweck erfüllen und sich gut verkaufen lassen.

 
Tipp: Die Gesetzmäßigkeiten kannst du im Detail im Patentgesetz, § 1 Absatz 1 nachlesen.
 
Ein Patent gilt als gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen auf technischem Sektor. Das Patentrecht schützt das geistige Eigentum der Patentinhaber. Dabei handelt es sich in der Regel um den Erfinder. Dies kann eine Einzelperson betreffen oder lässt sich auch auf ein Entwickler-Team ausweiten. Die Erfindung ist damit geschützt und darf von niemand nachgebaut und verwendet werden. Patentinhaber besitzen aber die Möglichkeit, anderen eine Lizenz zur Nutzung des Patents zu erteilen. Dies ist in der Regel mit Gebühren verbunden.
 
Bis Patente erteilt werden, vergehen nicht selten mehrere Jahre, da eine eingehende Eignungsprüfung vollzogen wird. Nach erfolgter Registrierung im Patentbuch besteht der Patentschutz bis zu einem Zeitraum von 20 Jahren.
 
 
 

Patent anmelden – so geht’s

 
 
 
Bevor ein Patent angemeldet wird, sollte sich der Erfinder schlaumachen, ob es bereits ein ähnliches Produkt auf dem Markt gibt. Dabei kann ein Patentanwalt Hilfe anbieten und Einblicke in die Liste der genehmigten Patente gewähren.
 
Möchtest du ein Patent anmelden, benötigst du ein komplett ausgefülltes Formular und Unterlagen, die eine ausführliche Erklärung deiner Erfindung beinhalten. Nach erfolgter Anmeldung durchläuft deine Erfindung ein intensives Prüfverfahren.
 
Nach 18 Monaten wird ein sogenannter Offenlegungshinweis veröffentlicht. Dies geschieht unabhängig vom Status der durchgeführten Patentprüfung. Wird das Patent erteilt, werden Erteilung und Patentschrift veröffentlicht. An dieser Stelle tritt das eigentliche Patentrecht in Kraft. Läuft es schlecht, können bis zu diesem Zeitpunkt drei Jahre ins Land gehen.
 
 
 

Rechte und Pflichten im Überblick

 
 
 
Rechte:
 

  • Das Patentrecht verbietet die Verbreitung und Nutzung der patentierten Idee durch Dritte.
  • Der Erfinder kann Dritten eine Lizenz für die Nutzung erteilen und sich dies vergüten lassen.
  • Der Erfinder kann seine Idee oder das Patent an Dritte verkaufen.
  • Wird das Patentrecht verletzt, kann der Erfinder Schadenersatz verlangen und die Unterlassung einklagen.
  • Der Erfinder wird auf allen produktbezogenen Dokumenten namentlich genannt.

 
Pflichten:
 

  • Es muss sich um ein neues Produkt handeln. Dies bedingt im Vorfeld die Geheimhaltung.
  • Die Anmeldung muss eine umfangreiche Beschreibung des Produktes enthalten.
  • Die Patentanmeldung ist gebührenpflichtig. Es fallen jährliche Gebühren an, die ab dem ersten Jahr pünktlich zu entrichten sind.
  • Die Geheimhaltung von Patenten ist nicht möglich. Mit Wirkung des Patentrechts erfolgt die Veröffentlichung im Patentbuch.

 
 
 

Was kann nicht patentiert werden?

 
 
 
Das Patentrecht besitzt Einschränkungen.
 
Folgende Produkte sind nicht patentierbar:
 

  • wissenschaftliche Theorien
  • mathematische Methoden
  • Entdeckung neuer Pflanzen- oder Tierarten
  • Entwicklung von Verfahren für die Anzucht oder Fortpflanzung von Lebewesen
  • Behandlungsverfahren für Menschen und Tiere
  • Erfindungen, die als sittenwidrig eingestuft werden und/oder die öffentliche Ordnung stören

 
Tipp: Behandlungsverfahren dürfen nicht patentiert werden. Hast du dagegen einen Stoff entwickelt, der für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung eingesetzt werden kann, kann darauf ein Patent angemeldet werden.
 
 
 

Alles neu macht die Patentrecht-Reform

 
 
 
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 eine Reform des Patentrechts beschlossen. Da die letzte Reform vor mehr als zehn Jahren erfolgte, ist das erklärte Ziel eine Modernisierung und Vereinfachung der bestehenden Gesetze.
 
Kernpunkt der Reform ist eine Klarstellung der Regelung des Unterlassungsanspruchs bei der Verletzung von Patenten. Die Anpassung machte sich notwendig, weil es vermehrt zu hohen Lizenzzahlungen im Rahmen der Patenttrolle gekommen war.
 
Klagen Patentinhaber auf Unterlassung, darf der Rechtsverletzer die Erfindung nicht weiter beanspruchen. Bis es zu einer gerichtlichen Klärung kommt, muss ein Produktionsstopp erfolgen. Dies führt viele Firmen in wirtschaftliche und finanzielle Notsituationen.
 
Neu in das Patentgesetz aufgenommen wurde § 139 Abs.1. Dort ist zu lesen, dass sich der Anspruch ausschließt, wenn der Rechtsverletzer oder Dritte dadurch mit ungerechtfertigten Härtefällen konfrontiert werden würden. Welche Fälle dies genau sind, wird nicht konkretisiert. Dies bedeutet zukünftig Mehrarbeit für die Gerichte, welche zu Einzelfallentscheidungen kommen müssen.
 
Kann kein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht werden, darf der Rechtsverletzer die Erfindung weiterhin nutzen, ist jedoch seit der Reform des Patentrechts zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs verpflichtet. Im Gespräch sind Strafzuschläge, welche in doppelter Höhe der herkömmlichen Lizenzgebühren zu entrichten sind.
 
 
 

Gastbeitrag

 
 
 
Dieser Blogartikel ist ein Gastbeitrag des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH mit Sitz in Berlin.

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Niko Emran

Hi, ich bin Niko. Als Netzwerkmanager im Einstein1 bin ich für das Online Marketing und die Beratung und Betreuung von Gründern und Startups zuständig.

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