Wie melde ich ein Gebrauchsmuster an?

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Wie melde ich ein Gebrauchsmuster an?

Wie melde ich ein Gebrauchsmuster an?

Dein Startup hat ein neues Produkt entwickelt und schon bald wollt ihr mit der Idee in Serie produzieren. Um die Entwicklung zu schützen, möchtet ihr ein Patent anmelden. Doch der Prozess ist langwierig und kostenintensiv. An dieser Stelle kommt das Gebrauchsmuster ins Spiel. Durch dieses „Patent light“ könnt ihr zeitnah mit dem Vertrieb beginnen. Wir erklären dir, was ein Gebrauchsmuster überhaupt ist und wie man ein Gebrauchsmuster anmeldet.

 

 

Ich habe etwas erfunden – Und weiter?

 

Technische Schutzrechte sind für viele Neugründer und Jungunternehmer ein rechtliches Mysterium. Zwar ist klar, dass eine neue Erfindung irgendwie vor dem Kopieren anderer Unternehmen geschützt werden muss. Die Hintergründe, wie ein solcher Schutz anzumelden ist, sind jedoch weit weniger bekannt.

 

Wird dann für ein neues Produkt ein Patent in Erwägung gezogen, stoßen viele Gründer an ihre Grenzen. Von einem vielleicht mehrjährigen Prüfverfahren ist da die Rede. In dieser Zeit darf die Erfindung dann weder öffentlich diskutiert, noch verwendet werden.

 

Wie soll so ein Geschäft zustande kommen? Für genau diesen Fall wurde bereits 1891 das Gebrauchsmuster eingeführt. Es vereinfacht den Schutz von technischen Erfindungen und Innovationen und lässt eine zügige Weiterarbeit unter Verwendung der neuen Entwicklung zu.

 

 

Die Entstehung des Gebrauchsmusterschutzes

 

Vor rund 130 Jahren wurde im Zuge der Industrialisierung der Wirtschaft klar, dass im Wettbewerb nur gewinnen würde, wer seine Erfindungen schnell in den Umlauf bringen konnte. Das Gebrauchsmuster sollte für Gewerbetreibende und Erfinder den langwierigen Patentierungsablauf umgehen.

 

Mit einer Gültigkeit von zunächst drei Jahren, verlängerbar auf bis zu 10 Jahre, kann das neue Produkt einer breiten Masse vorgestellt werden. Die Verkäufe laufen an und ein Kundenstamm bildet sich. Das Produkt kann als Gebrauchsmuster etabliert und mit dem Unternehmen verknüpft werden, das es entwickelt hat. Damit ist für Unternehmer sichergestellt, dass ihre Erfindung auch tatsächlich ihre Erfindung bleibt.

 

Weil sich die Regelung rund um das Gebrauchsmuster an Entwickler und Hersteller richtet, die gewerblich mit diesem Produkt Gewinn erzielen möchten, können auch nur „gewerblich anwendbare“ Neuerungen angemeldet werden.

Diese Erfindungen kannst du als Gebrauchsmuster anmelden

 

Möchtest du ein Gebrauchsmuster anmelden, solltest du zuerst die Meinung eines Spezialisten einholen, ob dein Produkt oder deine Idee wirklich alle Anforderungen erfüllt, um als solches anerkannt zu werden. Es gelten nach dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) vier grundsätzliche Voraussetzungen.

 

Es handelt sich um eine technische Erfindung

 

Zuerst einmal muss es sich um eine technische Erfindung handeln. Technisch können neben mechanischen Gegenständen beispielsweise auch chemische Stoffe oder Arzneimittel sein. Technisch meint hier, das Gebrauchsmuster muss durch einen Herstellungsschritt produzierbar sein.

 

Eine reine Idee, eine Methode oder ein Wort können also kein Gebrauchsmuster sein [Exkurs: Wie man eine Idee schützen kann, erfährst du hier]. Möchtest du aber beispielsweise einen Namen schützen lassen, wird dieser in das Markenregister des DPMA in München eingetragen. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig, aber relativ schnell abgeschlossen. Beim Gebrauchsmuster dauert es etwas länger.

 

Das Gebrauchsmuster ist eine Neuheit

 

Die technische Neuerung muss zudem eine Neuheit über den aktuellen Stand der Technik hinaus sein. Was bedeutet das? Lediglich bis zu sechs Monate darf die Technik bekannt sein, die der Erfindung zugrunde liegt. Es ist also nicht möglich, einen herkömmlichen Toaster mit Sprungfedern und Heizelementen als Gebrauchsmuster anzumelden, obwohl er eine neue Form hat, beispielsweise in einem Metall-Ei steckt. Der Toaster müsste eine neue Technik nutzen, die so noch niemand verwendet hat.

Die Entwicklung ist in einem erfinderischen Schritt entstanden

 

Um das Produkt zu entwickeln fand ein erfinderischer Schritt statt. Das heißt, ein Fachkundiger, der sich bestehende Produkte angesehen hätte, hätte nicht ohne einen besonderen Zwischenschritt deine Entwicklung erfinden können. Dabei gilt, dass die Erfindung „nicht naheliegend“ war. Auch hier hat das Patentamt Spielraum in der Entscheidung.

 

Dein Produkt muss gewerblich anwendbar sein

 

Weniger Ideenreichtum wird benötigt, um zu klären, ob dein Produkt nutzbar ist. Ein perpetuum mobile wäre ein nicht nutzbares Produkt. Ebenfalls nicht nutzbar wäre eine Erfindung, die zwar funktioniert, jedoch in der Herstellung einmalig ist und Milliarden kosten würde, um gebaut zu werden. Ein solches Gebrauchsmuster würde keinerlei Gewinn generieren, würde es je gebaut. Eine technische Entwicklung, die auf dem Markt komplett neu und einzigartig ist und die du mit Hilfe eines Herstellers produzieren lassen kannst, erfüllt aber alle diese Voraussetzungen.

 

 

Wie melde ich ein Gebrauchsmuster an?

 

Hier kommt also die Antwort auf die Frage: Wie melde ich ein Gebrauchsmuster an? Um ein Gebrauchsmuster anzumelden, kannst zu deine Entwicklung beim Patent- und Markenamt in München, bei der Dienststelle in Jena oder beim Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin (DPMA-IDZ) einreichen. Daneben werden Gebrauchsmusteranmeldungen auch von bestimmten Patentinformationszentren entgegengenommen (Anschriften können beim DPMA erfragt werden). Diese Patentinformationszentren dokumentieren den Eingangstag und leiten die Gebrauchsmusteranmeldungen, ohne sie zu prüfen, an das DPMA weiter. Das ist heute auch digital möglich. Du kannst (und solltest) dich aber auch vorher beraten lassen. Gerade für die Recherche und die Strategie ist es sinnvoll sich mit Experten zu besprechen. Das ist z.B. beim Patentzentrum Bayern in Hof und Nürnberg möglich. Die Erstberatung ist kostenlos und es wird auch geprüft ob deine Idee tatsächlich neu ist.

 

Der Anmeldung werden verschiedene Anlagen beigefügt. Die Gebrauchsmusterschrift beispielsweise ist eine detaillierte Beschreibung deiner Erfindung.

 

Idealerweise liegt ihr eine Zeichnung oder ein Foto der Neuerung bei. Die Schutzansprüche musst du durch einen Fachkundigen selbst formulieren lassen. Das Schreiben soll das Patentamt von den Vorteilen deines Produktes überzeugen, aber auch aufzeigen, warum dieses so einzigartig ist und welche Schritte du vornehmen musstest, um es zu entwickeln. Sind etwa bei einer Crowdfunding-Kampagne bereits Kaufinteressenten vorhanden, überzeugt das die Entscheider schon einmal von der Gewerblichkeit. Auf dieser Seite findest du alle notwendigen Schritte und Informationen zur Anmeldung eines Gebrauchsmusters im Detail.

 

Das Einreichen der Anmeldung und die Anforderung der Prüfung kosten 30 Euro auf elektronischem Wege, 40 Euro postalisch. Weitere Gebühren können anfallen. Teurer wird es, wenn nach drei Jahren der Schutz beibehalten werden soll. Hier werden 210 Euro fällig, nach sechs Jahren 350 und nach acht Jahren 530 Euro. Diese Kosten solltest du bis dahin natürlich aus dem Verkauf decken können. Zehn Jahre sind die Höchstgrenze für den Gebrauchsmusterschutz. Hier liegt auch der maßgebliche Unterschied zum Patent, welches auf 20 Jahre Dauer angemeldet werden kann.

 

Spannend kann für dich auch das Förderprogramm WIPANO sein. WIPANO unterstützt u. a. kleine uns mittelständische Unternehmen bei der erstmaligen schutzrecht­lichen Absicherung ihrer Ideen und Entwicklungen. Die Förderung soll helfen, die Vorteile gewerblicher Schutzrechte zu verstehen und das Patentsystem strategisch zu nutzen. Anbei findest du alle weiteren Informationen zu diesem Förderprogramm.

 

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Fazit: Der Schutz als Gebrauchsmuster lohnt sich

 

Die Anmeldung für ein Gebrauchsmuster lohnt sich also besonders für Unternehmen oder Startups, die sofort produzieren und vertreiben wollen. Angemeldet werden können nur technische Neuerungen. Dafür ist das Gebrauchsmuster dann umfassend vor Vervielfältigung geschützt auf bis zu 10 Jahre. Die Kosten sind relativ gering, die Entscheidung fällt innerhalb weniger Monate. Es lohnt sich daher für alle Unternehmen, ihre Neuentwicklungen zumindest als Gebrauchsmuster prüfen und wenn möglich schützen zu lassen.

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Niko Emran

Hi, ich bin Niko. Als Netzwerkmanager im Einstein1 bin ich für das Online Marketing und die Beratung und Betreuung von Gründern und Startups zuständig.

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