Die besten Förderprogramme für Gründer im Kurz-Check

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Förderprogramme für Gründer

Die besten Förderprogramme für Gründer im Kurz-Check

Wer eine Idee hat, der braucht in der Regel Geld, um sie zu verwirklichen. Nur wenige Existenzgründer sind finanziell so gut gestellt, dass sie keine finanzielle Hilfe benötigen. Ist kein oder nur wenig Eigenkapital vorhanden, können dir staatliche Förderprogramme für Gründer oder private Risikokapitalgeber helfen, die ersten Jahre zu meistern.

 

Wir zeigen dir in diesem Beitrag die interessanten Förderprogramme für Gründer und was es alles zu beachten gilt.

 

 

 

KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld – günstige finanzielle Förderung für Gründer

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Förderprogramm StartGeld Existenzgründer und Freiberufler auf dem Weg in eine selbstständige Existenz, die zunächst auch als Nebenerwerb beginnen kann.

 

Wenn Dein Unternehmen noch keine 5 Jahre alt ist, kannst Du das KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Anspruch nehmen.

 

Das ERP-Gründerkredit – StartGeld Förderprogramm für Gründer ist eine 100%ige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zum Beispiel in Betriebsmittel, Firmenfahrzeuge, Material- und Warenlager und auch für die Übernahme von Unternehmen.

 

Nicht gefördert werden zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile (sogenannte In-Sich-Geschäfte), Umschuldungen oder Anschluss- und Nachfinanzierungen.

 

Des Weiteren sind bei diesem KfW Programm auch mittlere und große Unternehmen, Unternehmen in Schieflage oder Sanierungsfälle sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte herstellen oder sich in der Fischerei betätigen, nicht förderfähig.

KfW: ERP-Gründerkredit - StartGeld – maximaler Förderbetrag: 100.000 Euro

Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 100% der Investitionskosten oder maximal 100.000 Euro. Bis zu 30.000 Euro von diesem Betrag können für Betriebsmittel verwendet werden. Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt und ist in den ersten Jahren tilgungsfrei, nur die Zinsen müssen bezahlt werden.

 

Gründest Du mit mehreren Partnern gemeinsam ein Unternehmen, kann jeder von Euch die gleiche Kreditsumme beantragen. Betragen die Investitionen zum Beispiel 300.000 Euro und Ihr seid zu dritt, kann jeder von Euch 100.000 Euro beantragen.

 

So könnt Ihr gemeinsam eine Finanzierung auf die Beine stellen, die Du allein nicht schaffen würdest. Den Antrag für einen Kredit aus dem StartGeld Förderprogramm musst Du bei Deiner Hausbank einreichen.

 

Beim KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld Förderprogramm ist es im Übrigen so, wie bei einem Bankkredit: Du haftest persönlich für die Rückzahlung des Darlehens.

 

Falls der maximale Kreditbetrag des ERP-Gründerkredit – StartGeld für Dein Vorhaben nicht ausreichen sollte, gibt es bei der KfW weitere Förderprogramme für Gründer, bei denen die maximale Fördersumme zum Beispiel erst bei 25 Millionen Euro endet. Eines dieser Förderprogramme für Gründer ist der KfW: ERP-Gründerkredit – Universell.

 

 

 

KfW: ERP-Gründerkredit – Universell – Förder­programme für Gründer und große Investitionen

 

Wie der Name schon vermuten lässt, werden mit dem KfW: ERP-Gründerkredit – Universell fast alle Existenzgründungen in Deutschland und dem Ausland gefördert. Dazu zählen auch der Nebenerwerb, die Neugründung und die Übernahme eines Unternehmens.

 

Allgemein werden Investitionen in Maschinen, Gebäude, Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsausstattung und weitere Mittel zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebs gefördert.

 

Nicht förderfähig sind wie beim ERP-Gründerkredit – StartGeld der Erwerb eigener Unternehmensanteile (In-Sich-Geschäfte), Umschuldungen, Anschluss- oder Nachfinanzierungen und noch einiges mehr.

KfW: ERP-Gründerkredit - Universell - maximaler Förderbetrag: 25 Mio. Euro

Im Rahmen des KfW: ERP-Gründerkredit – Universell erhältst Du bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben oder bis zu 100 % Deiner Investitionskosten und Betriebsmittel. Der bewilligte Kreditbetrag wird auch hier zu 100 Prozent ausgezahlt.

 

Gefördert werden Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit noch keine 5 Jahre ausüben, sowie Unternehmen und Tochtergesellschaften von Unternehmen im Ausland mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

 

Der Zinssatz des ERP-Gründerkredit – Universell wird von der Hausbank unter Berücksichtigung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse und entsprechend den zur Verfügung gestellten Sicherheiten berechnet. Je besser die Sicherheiten, umso niedriger der Zinssatz.

 

Auf Antrag kann der ERP-Gründerkredit – Universell mit 50 % Haftungsfreistellung für Deine Bank bewilligt werden. Banken sind oft erst dann bereit, das Risiko der Finanzierung zu tragen. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die ersten Jahre sind tilgungsfrei.

 

Danach erfolgt die Rückzahlung in gleich hohen Raten zuzüglich Zinsen. Auch beim ERP-Gründerkredit – Universell haftest Du persönlich zu 100 % für die Rückzahlung des Kredits.

 

Wenn Du aber auch mit weniger Startkapital auskommen kannst und Dein Unternehmen in Bayern gründen möchtest (und dann natürlich in Hof!), dann bietet die LfA Förderbank Bayern entsprechende Förderprogramme für Gründer bis zu einem Fördervolumen von 10.000 Euro.

 

 

 

Gründungs­förderung der LfA Förderbank Bayern – von der Gründung bis zur Beteiligung

 

Die LfA fördert die Existenzgründung im gewerblichen Bereich, Freiberufler, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen an Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die Investitionen mit diesen Vorhaben in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel die Anschaffung eines ersten Warenlagers.

 

Investitionen, die in der Gründungsphase begonnen wurden (max. in den ersten 5 Jahren), können über die Gründungsförderung der LfA Förderbank Bayern gefördert werden. Insgesamt müssen die förderfähigen Aufwendungen 10.000 Euro oder mehr betragen.

 

Die Gründungsförderung der LfA Förderbank Bayern umfasst Darlehen zu besonders günstigen Konditionen und Risikoentlastungen zur Abdeckung des Kreditrisikos Deiner Hausbank. So bekommst Du auch bei zu geringen Sicherheiten meist doch noch einen Kredit.

 

Die LfA bietet zum Beispiel Bürgschaften über bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die dritte Variante ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Gründer in Zusammenarbeit mit der BayBG. Die Beteiligungen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und können zwischen 20.000 EUR und 250.000 EUR betragen.

Den Antrag für die Gründungs­förderung der LfA Förderbank Bayern musst Du bei Deiner Hausbank stellen.

Diese beantragt die Hilfen bei der LfA für Dich und wird von Dir entsprechende Sicherheiten verlangen.

 

Die ersten drei Förderprogramme für Gründer sind allgemein zugänglich und können praktisch von jedem Existenzgründer beantragt werden. Die beiden folgenden sind speziell für technologisch – wissenschaftliche Gründungen und können nicht von jedem Gründer beantragt werden.

 

 

 

Das EXIST-Gründerstipendium – Gründungshilfe für Studenten, Absolventen und Wissenschaftler

 

Das EXIST-Gründerstipendium hatten wir ja bereits in einem anderen Post ausführlich beschrieben. Der Vollständigkeit halber wollen wir das Stipendium hier trotzdem nochmal zusammenfassen.

 

Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler an Hochschulen bis zu 5 Jahre nach dem Abschluss oder dem Verlassen der Hochschule beim Launch eines Startups unterstützt.

 

Voraussetzung ist, dass es sich bei der Gründung um ein technologieorientiertes oder wissensbasiertes Projekt mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und besonderen Alleinstellungsmerkmalen handelt.

 

Das EXIST-Gründerstipendium fördert weniger das Unternehmen als die Gründer selbst. Das Stipendium dient der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Gründungsphase. Die zur Verfügung gestellten Beträge reichen von 1.000 Euro pro Monat für Studierende bis zu 3.000 Euro pro Monat für promovierte Gründer.

 

Gefördert werden Teams mit bis zu 3 Mitgliedern, von denen eines bei einer qualifizierten Berufsausbildung als technischer Mitarbeiter mit 2.000 Euro pro Monat gefördert werden kann und kein Wissenschaftler sein muss.

 

Zusätzlich können Sachausgaben in Höhe von bis zu 10.000 Euro und Beratungen / Coachings mit bis zu 5.000 Euro einmalig gefördert werden.

 

Dein Unternehmen darfst Du nicht vor dem Beginn der Förderung gründen. Erst musst Du die Zusage für das Stipendium in der Tasche haben!

 

Eine weitere Voraussetzung ist, das Dir Deine Hochschule einen Mentor zur Seite und einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, sowie Dir garantieren, dass Du die Infrastruktur Deiner Uni oder Hochschule kostenfrei nutzen kannst. Der Antrag für das EXIST-Gründerstipendium muss von der Hochschule gestellt werden.

 

Wer mehr möchte als ein Stipendium und sich die fachliche Unterstützung von Experten mit ins Boot holen will, für den ist der High-Tech Gründerfonds (HTGF) sicher eine interessante Alternative zu den bisher genannten Förderprogrammen.

 

 

 

High-Tech Gründerfonds (HTGF) – Beteiligungen an jungen Technologie­unternehmen

 

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) geht einen anderen Weg der finanziellen Unterstützung von Gründern und jungen Unternehmen, als die bisher vorgestellten Förderprogramme für Gründer. Hier erhältst Du keine Fördermittel im klassischen Sinne.

 

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligt sich an Deinem Unternehmen, falls Deine Geschäftsidee bestimmte Kriterien erfüllt.

 

Drei grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der High-Tech Gründerfonds (HTGF) eine Beteiligung in Erwägung zieht:

  • Bei der Gründung muss es sich um ein Technologieunternehmen zum Beispiel aus den Bereichen Informationstechnologie oder Biotechnologie.
  • Die Geschäftsidee muss innovativ und aussichtsreich sein. Der Businessplan und das Geschäftskonzept müssen auf den Punkt bringen, wie Deine Idee realisiert werden soll.
  • Nicht zuletzt spielt auch die Qualifikation und die Persönlichkeiten der Gründer, die das Unternehmen führen sollen, eine wichtige Rolle.

 

 

Welche Beteiligungen übernimmt der High-Tech Gründerfonds (HTGF)

 

In der Gründungsphase beteiligt sich der High-Tech Gründerfonds (HTGF) mit bis zu 600.000 Euro an Deinem Unternehmen. Maximal 15% der Geschäftsanteile werden, ohne vorherige StartUp-Bewertung, übernommen. Die Beteiligung erfolgt über ein nachrangiges Darlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren und einer aktuellen Verzinsung von 6%.

 

In den ersten 4 Jahren werden die Zinsen gestundet. Das Darlehen wird in der Folge in Eigenkapital umgewandelt. Für die Anschlussfinanzierung nach der Gründungsphase stehen gegebenenfalls bis zu 1,4 Millionen Euro weiteres Risikokapital zur Verfügung.

 

Du musst mindestens 10% der Beteiligungssumme selbst aufbringen können. Diese 10% dürfen wiederum bis zur Hälfte von anderen Geldgebern (Business Angels, öffentliche oder private Investoren) stammen.

 

Hinzu kommt: Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, Dein Unternehmen darf nicht mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigen, nicht mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder, die Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

 

 

 

Start?Zuschuss!

 

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet innerhalb der Initiative „Gründerland Bayern” das Programm „Start? Zuschuss!” an. Das Ziel des Programms ist es, Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase finanziell zu unterstützen.

 

Die Bedingungen:

  • Technologieorientierte Neugründungen aus dem Bereich der Digitalisierung, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und mit einem besonders zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell überzeugen.
  • Was gefördert wird: Insbesondere Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung sowie Forschung & Entwicklung
  • Wie gefördert wird: Für einen Zeitraum von einem Jahr maximal 50% der förderfähigen Ausgaben (nicht mehr als 36.000 €). Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

 

Auswahlverfahren:
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Expertenjury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

 

Start?Zuschuss! ist immer in bestimmte Wettbewerbsphasen eingeteilt. Näheres Infos zu den jeweiligen Phasen findest du unter anderem bei Gründerland Bayern.

 

WICHTIG: Zu Beginn der Förderung muss das Unternehmen eine Niederlassung/Betriebsstätte in Bayern haben, folglich kann das Unternehmen im Bewerbungszeitraum auch noch außerhalb Bayerns sein.Weitere Infos und FAQs findet ihr hier.

 

 

 

Fazit

 

Förderprogramme für Gründer gibt es in Deutschland in einer fast nicht mehr überschaubaren Zahl. Bund, Länder und private Organisationen unterstützen Dich mit bis zu 100 % Deiner erforderlichen Investitionen.

 

Damit Du das für Dein Vorhaben optimale Förderprogramm findest, ist ein qualifizierter Berater heute mindestens genau so wichtig wie eine gute Idee, vielleicht schon ein Minimum Viable Product (Prototyp), ein durchdachter Businessplan und eine solide Finanzplanung. Du hast weitere Fragen zu Förderprogrammen?

 

Das Team des digitalen Gründerzentrums Einstein1 ist für dich da!

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Niko Emran

Hi, ich bin Niko. Als Netzwerkmanager im Einstein1 bin ich für das Online Marketing und die Beratung und Betreuung von Gründern und Startups zuständig.

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